Science based
Studie zu den Einflüssen des ADHS-Ausweises auf die polizeiliche Entscheidungsfindung.
Bundesweite randomisierte Untersuchung mit Beamten von Schutz- und Bundespolizei

ADHS-AUSWEIS
Effektive Risikoreduktion für Patienten
Entwickelt, um Patienten in Risiko- und Rechtfertigungssituationen fundiert zu unterstützen
Patienten sollen ihre rechtmäßige Dauertherapie mit ADHS-Betäubungsmitteln jederzeit nachweisen können, etwa bei der Vorstellung in einer anderen Arztpraxis zur Beantragung von Ersatzmedikamenten oder in Behördenkontrollen.
Was der ADHS-Ausweis leistet
Nachweis der DauertherapieBelegt die laufende Behandlung, nicht nur eine Einzelverordnung
Eine Rezeptkopie oder ein Rezeptfoto dokumentiert stets nur eine einzelne Verordnung. Der ADHS-Ausweis weist dagegen die rechtmäßige Dauertherapie mit ADHS-Betäubungsmitteln aus und belegt die fortlaufende ärztliche Behandlung.
Kein medizinisches OversharingNur die Angaben, die der Nachweis tatsächlich braucht
Unhandliche Medikamentenpläne enthalten deutlich mehr Informationen als nötig, etwa Diagnosen und Begleitmedikation. Der Ausweis beschränkt sich auf das Erforderliche und vermeidet so fahrerlaubnisrechtliche Selbstbelastungsrisiken.
Rechtssicher ausgestaltetAusgerichtet an aktueller straf- und fahrerlaubnisrechtlicher Rechtsprechung
Frei ausgestellte ärztliche Bescheinigungen folgen keinem empirisch geprüften und juristisch gesicherten Wortlaut und können je nach Formulierung Selbstbelastungsrisiken beinhalten. Der ADHS-Ausweis wurde als Privaturkunde nach fundierten juristischen Maßgaben entwickelt.
Qualitätsmerkmale
600+ klinische Einrichtungen im deutschsprachigen Europa
ADHS-Ausweis & Co: Was sagt der Facharzt?
Im Gespräch mit Joachim Graf von Königsmarck: Fachärztliche Einordnung zu Nutzen, Grenzen und rechtlichem Rahmen ärztlicher Privaturkunden.
Details und Funktionen
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Seite 1 · Deckblatt
Deckblatt mit internationalen Hinweisen auf den Status als Betäubungsmittelausweis und irisierender Aluminium-Holographie. Der Ausweis sollte stets gemeinsam mit Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.