Sicherheit für Patienten
Hilfreich bei Routinekontrollen im Straßenverkehr oder für die Ersatzverschreibung
Bescheinigung nach § 29 BtMG
Der Ausweis besitzt Rechts- und Beweissicherheit nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG
EU-weite Akzeptanz
Erfüllt die Kriterien EU-weit gültiger ärztlicher Bescheinigungen