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Hilfsfonds

Unser Hilfsfonds unterstützt Betroffene, die unverschuldet in rechtliche oder behördliche Konfliktsituationen geraten sind und Verteidigungskosten und Aufwendungen für psychologische Unterstützungsmaßnahmen nicht vollständig allein stemmen können, mit konkreten und niedrigschwelligen Hilfsangeboten.

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Wer kann Unterstützung erhalten?

Der Hilfsfonds kann Betroffenen in begründeten Fällen finanzielle Mittel zur Deckung von Anwaltskosten und Verfahrenskosten bereitstellen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand allein aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf eine angemessene Rechtsverteidigung verzichten muss.

Strafrechtliche Verfahren

…die im Zusammenhang mit ADHS-Medikation (z. B. Methylphenidat, Amphetaminsalze) entstanden sind – etwa durch strafrechtliche Vorwürfe im Umgang mit Betäubungsmitteln.

Führerschein & Fahreignung

Verfahren bei Führerscheinstelle und Fahreignungsprüfungen, bei denen die medikamentöse Behandlung zu Problemen oder bereits zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat.

Behördliche Verfahren

Verfahren jeglicher Art, in denen die ADHS-Diagnose oder die entsprechende Medikation ungerechtfertigt zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt wird.

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Welche Leistungen bieten wir an?

Der Hilfsfonds richtet sich an Personen mit diagnostizierter ADHS, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:

Anteilige Übernahme von Anwaltskosten

Beteiligung an den Kosten für rechtliche Verteidigung in begründeten Fällen.

Vermittlung spezialisierter Rechtsanwälte

Zugang zu Anwälten mit Spezialisierung auf Betäubungsmittelrecht und Verwaltungsrecht im Kontext ADHS-Medikamente.

Psychologischer Support

Empathische und fachlich kompetente Unterstützung durch unsere mit allen wichtigen Kontexten vertrauten Experten.

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ADHS-Ausweis für alle

Es ist uns ein Anliegen, auch Patienten, welche die Kosten für den ADHS-Ausweis nicht aufbringen können, eine Bescheinigung auf rechtssicherem Niveau zu ermöglichen.

Sie können die Kosten aktuell nicht tragen? Wir lassen Ihnen ein Exemplar kostenfrei zukommen.

Mehr erfahren
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Fragen & Antworten

Personen mit einer gesicherten ADHS-Diagnose, die unverschuldet in Bedrängnis durch Behörden (z. B. Führerscheinstelle) oder Strafverfolgung geraten sind. Voraussetzung ist, dass das Verfahren in direktem Zusammenhang mit Ihrer ADHS-Symptomatik oder der rechtmäßigen Einnahme Ihrer ärztlich verordneten ADHS-Medikation (BtM) steht.
Nein. Die Unterstützungsleistungen sind vollkommen unabhängig davon, ob Sie jemals einen ADHS-Ausweis bei uns bestellt haben oder ob Sie in Zukunft einen solchen bestellen werden. Dies ist für uns unerheblich. Bitte beachten Sie auch die Möglichkeiten eines kostenfreien Ausweis-Bezugs für Qualifizierte.
Um Gelder dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, kann es dazu kommen, dass wir Dokumente von Ihnen anfordern.
Nein. Der Hilfsfonds wurde explizit für Betroffene ins Leben gerufen, die unverschuldet oder aufgrund von mangelnder Sachkenntnis seitens der Behörden verfolgt werden. Fälle von nachweisbarem Missbrauch anderer Substanzen oder vorsätzlichen Straftaten, die nicht im Kontext der ADHS-Therapie stehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Der Hilfsfonds arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip. Um möglichst vielen Betroffenen in existenzbedrohenden Situationen helfen zu können, erfolgt in der Regel eine anteilige Übernahme der Kosten für die rechtliche Verteidigung. Die genaue Höhe der Unterstützung wird nach Prüfung des Einzelfalls festgelegt.
Neben dem rechtlichen Beistand ist uns die mentale Entlastung ein großes Anliegen. Wir vermitteln Sie an qualifizierte psychologische Fachkräfte aus unserem Netzwerk, die auf die ADHS-Problematik und den Umgang mit Behördendruck spezialisiert sind. Diese helfen Ihnen dabei, den Vorfall psychologisch einzuordnen und nehmen Ihnen die Angst vor Behördenterminen. Auch unterstützen wir Sie dabei, die Vorfälle und den ggf. fragwürdigen Umgang mit Ihnen seitens der Behörden sachlich und emotional einzuordnen.
Antrag stellen:

Sie füllen unser geschütztes Online-Formular aus

Prüfung:

Wir prüfen Ihren Fall und beurteilen, ob eine Förderung in Frage kommen kann

Rückmeldung:

Sie erhalten zeitnah Bescheid, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.

Auszahlung/Vermittlung:

Die Freigabe der Mittel erfolgt in der Regel direkt an den beauftragten Rechtsanwalt. Parallel oder unabhängig von rechtlicher Betreuung kann psychologische Unterstützung eingeleitet werden.

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