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Hilfsfonds

Menschen mit ADHS stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen – umso schwerwiegender ist es, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung oder ihrer ärztlich verordneten Medikation in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden oder Verwaltungsstellen geraten. Unser Hilfsfonds unterstützt Betroffene, die unverschuldet in rechtliche oder behördliche Konfliktsituationen geraten sind, mit konkreten und niedrigschwelligen Hilfsangeboten.

Der Hilfsfonds kann Betroffenen in begründeten Fällen finanzielle Mittel zur Deckung von Anwaltskosten und Verfahrenskosten bereitstellen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand allein aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf eine angemessene Rechtsverteidigung verzichten muss.

  • Strafrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit ADHS-Medikation (z. B. Methylphenidat, Amphetaminsalze) entstanden sind – etwa durch strafrechtliche Vorwürfe im Umgang mit Betäubungsmitteln
  • Führerscheinstelle und Fahreignungsprüfungen, bei denen die medikamentöse Behandlung zu Problemen oder bereits zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat
  • Behördliche Verfahren jeglicher Art, in denen die ADHS-Diagnose oder die entsprechende Medikation ungerechtfertigt zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt wird

Der Hilfsfonds richtet sich an Personen mit diagnostizierter ADHS, die sich in einer der folgenden Situationen befinden:

Anteilige Übernahme von Anwaltskosten
Beteiligung an den Kosten für rechtliche Verteidigung in begründeten Fällen.
Vermittlung spezialisierter Rechtsanwälte
Zugang zu Anwälten mit Spezialisierung auf Betäubungsmittelrecht und Verwaltungsrecht im Kontext ADHS-Medikamente.
Beratung zu weiteren Anlaufstellen
Beratung zu Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe und anderen Unterstützungsmöglichkeiten.
Wer hat Anspruch auf die unentgeltliche Unterstützung?

Personen mit einer gesicherten ADHS-Diagnose, die unverschuldet in Bedrängnis durch Behörden (z. B. Führerscheinstelle) oder Strafverfolgung geraten sind. Voraussetzung ist, dass das Verfahren in direktem Zusammenhang mit Ihrer ADHS-Symptomatik oder der rechtmäßigen Einnahme Ihrer ärztlich verordneten ADHS-Medikation (BtM) steht.

Welche Nachweise muss ich erbringen?

Um Gelder dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden, kann es dazu kommen, dass wir Dokumente von Ihnen anfordern. Dabei kann es sich beispielsweise um folgende Unterlagen handeln:

  • Nachweis über eine fachärztlich gestellte ADHS-Diagnose (etwa per Attest)
  • Nachweis über wirtschaftlichen Bedarf (etwa
  • Relevanter Behördenschriftverkehr (etwa Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, Aufforderung zur Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens, Beschluss über Entzug der Fahrerlaubnis…)
  • Eine kurze Darstellung des Vorfalls aus Ihrer Sicht.
Ich habe den Vorfall selbst verschuldet (z. B. Fahrt unter akutem Beikonsum von Substanzen). Kann ich trotzdem Unterstützung beantragen?

Der Hilfsfonds arbeitet nach dem Solidaritätsprinzip. Um möglichst vielen Betroffenen in existenzbedrohenden Situationen helfen zu können, erfolgt in der Regel eine anteilige Übernahme der Kosten für die rechtliche Verteidigung. Die genaue Höhe der Unterstützung wird nach Prüfung des Einzelfalls festgelegt.

Werden die kompletten Verteidigungskosten übernommen?

Nein. Der Hilfsfonds wurde explizit für Betroffene ins Leben gerufen, die unverschuldet oder aufgrund von mangelnder Sachkenntnis seitens der Behörden verfolgt werden. Fälle von nachweisbarem Missbrauch anderer Substanzen oder vorsätzlichen Straftaten, die nicht im Kontext der ADHS-Therapie stehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie läuft die psychologische Unterstützung ab?

Neben dem rechtlichen Beistand ist uns die mentale Entlastung ein großes Anliegen. Wir vermitteln Sie an qualifizierte psychologische Fachkräfte aus unserem Netzwerk, die auf die ADHS-Problematik und den Umgang mit Behördendruck spezialisiert sind. Diese helfen Ihnen dabei, den Vorfall psychologisch einzuordnen und nehmen Ihnen die Angst vor Behördenterminen. Auch unterstützen wir Sie dabei, die Vorfälle und den ggf. fragwürdigen Umgang mit Ihnen seitens der Behörden sachlich und emotional einzuordnen.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?
  • 1. Antrag stellen: Sie füllen unser geschütztes Online-Formular aus
  • 2. Prüfung: Wir prüfen Ihren Fall und beurteilen, ob eine Förderung in Frage kommen kann
  • 3. Rückmeldung: Sie erhalten zeitnah Bescheid, ob und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.
  • 4. Auszahlung/Vermittlung: Die Freigabe der Mittel erfolgt in der Regel direkt an den beauftragten Rechtsanwalt. Parallel oder unabhängig von rechtlicher Betreuung kann psychologische Unterstützung eingeleitet werden.
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Freundlicher Support