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Elvanse® am Steuer: Schlagen Drogentests bei Lisdexamfetamin an?

6 Min. Lesezeit Allgemein

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Wer seine ADHS mit Lisdexamfetamin (Elvanse®) behandelt, steht bei der Frage nach dem polizeilichen Drogentest vor einer grundlegend anderen Situation als Patientinnen und Patienten unter Methylphenidat. Die wichtigste Botschaft vorab: Anders als bei der Behandlung mit Methylphenidat (Ritalin®, Medikinet® & Co.) schlägt der Amphetamin-Test bei Elvanse® sehr wohl an – denn der Wirkstoff wird im Körper zu D-Amphetamin umgewandelt, und Amphetamin ist ein ausdrücklich gelistetes berauschendes Mittel.

Überblick

Schlagen Drogentests bei Elvanse® an?

  • Lisdexamfetamin (Elvanse®) ist ein sogenanntes Prodrug, welches im Körper zu D-Amphetamin umgewandelt wird – pharmakologisch also ein echtes Amphetamin.
  • Speichel- und Urin-Schnelltests der Polizei schlagen deshalb im Amphetamin-Testfeld an. Anders als Methylphenidat ist Elvanse® für diese Tests nicht unsichtbar.
  • Auch der Standard-Bluttest weist den Wirkstoff nach, weil Amphetamin in der Anlage zu § 24a StVG gelistet ist.
  • Das Medikamentenprivileg schützt korrekt eingestellte Patienten, wenn nachgewiesen ist, dass das Amphetamin aus dem Medikament stammt.
  • Dieser Nachweis gelingt ausschließlich über eine stereoselektive Analyse, die das rechtsdrehende D- vom linksdrehenden L-Amphetamin trennt. Der Standardtest kann das nicht.
  • Betroffene sollten eine solche Analyse aktiv einfordern – sonst droht trotz ordnungsgemäßer Verordnung der Verlust der Fahrerlaubnis.

Warum Elvanse® ein anderer Fall ist als Ritalin & Co.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Chemie. Methylphenidat (etwa Ritalin® oder Medikinet®) ist ein sogenanntes Piperidinderivat, dessen Molekülstruktur so weit von der klassischen Amphetamin-Struktur entfernt ist, dass die Antikörper der Schnelltests nicht anschlagen – und dessen Wirkstoff im Gesetzestext des § 24a StVG schlicht nicht auftaucht. Bei Lisdexamfetamin ist beides genau umgekehrt.

Der Wirkstoff wird nämlich erst im Körper aktiviert: Ein Enzym in den roten Blutkörperchen spaltet das Prodrug Lisdexamfetamin mit einer Umwandlungsrate von rund 98 Prozent in die Aminosäure L-Lysin und das eigentlich wirksame D-Amphetamin auf. Was am Ende im Blut zirkuliert und die ADHS-Symptome lindert, ist also reines Dexamfetamin, welches chemisch identisch mit dem D-Anteil jenes Amphetamins ist, das auf der Straße als „Speed“ gehandelt wird. Genau diese Identität macht den Unterschied im Testverhalten aus.

Schlägt der Drogenschnelltest vor Ort an?

Ja. Die mobilen Speicheltests (etwa die im Polizeidienst verbreitete Produktreihe DrugWipe) arbeiten mit immunchemischen Antigen-Antikörper-Reaktionen, die auf das Grundgerüst der Amphetamine ausgelegt sind. Da D-Amphetamin genau dieses Grundgerüst besitzt, binden die Antikörper und das Amphetamin-Testfeld reagiert positiv. Während Methylphenidat für diese Tests praktisch unsichtbar bleibt, muss ein Elvanse®-Patient bei einem Speichel- oder Urin-Vortest also mit einem Ausschlag im Amphetamin-Feld rechnen. Kritisch dabei: Der Test gibt keinen Aufschluss darüber, ob die Substanz aus der Apotheke oder vom Schwarzmarkt stammt.

Der Bluttest: Amphetamin steht auf der Liste

Kommt es im Rahmen der Kontrolle zu einer polizeilich angeordneten Blutentnahme nach § 81a StPO, wird die Probe in einem rechtsmedizinischen Labor untersucht. Anders als bei Methylphenidat greift hier das Standard-Screening: Amphetamin ist – auf Methylphenidat trifft dies nicht zu – in der Anlage zu § 24a StVG ausdrücklich als berauschendes Mittel aufgeführt. Die Labore suchen im Routinebetrieb also gezielt danach und weisen den Wirkstoff ab dem von der Grenzwertekommission festgelegten analytischen Grenzwert von 25 ng/ml im Blutserum zuverlässig nach.

Damit steht am Ende ein Befund, der schlicht „Amphetamin positiv“ lautet – und genau an diesem Punkt beginnt für ADHS-Patienten das eigentliche Problem.

Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Gegenüberstellung der typischen Testverfahren bei Lisdexamfetamin:

TestZielsubstanzReaktion auf Elvanse® (D-Amphetamin)Relevanz im Polizeialltag
Speichel-Schnelltest (z. B. DrugWipe S)Substanzklassen (THC, Amphetamine, Kokain etc.)Positiv
D-Amphetamin aktiviert das Amphetamin-Testfeld
Standard-Einsatzmittel zur ersten Vor-Ort-Filterung
Urin-Schnelltest (Multi-Panel)Diverse Drogenklassen (u. a. Amphetamine)Positiv
Ausschlag im Amphetamin-Feld
Klinische / amtsärztliche Tests, teils vor Ort
Standard-Bluttest (Forensik-Routine)Substanzen aus Anlage zu § 24a StVGPositiv
Amphetamin ist gelistet und wird quantifiziert
Nach verweigertem Vortest oder Anfangsverdacht
Stereoselektive Zusatzanalyse (Sonderauftrag)Verhältnis von D- zu L-AmphetaminEntscheidend
trennt medizinisches D- vom racemischen Straßen-Amphetamin
Nur auf gezielte Anforderung – meist durch den Patienten selbst

Der blinde Fleck des medizinischen Amphetamingebrauchs

Hier liegt der Kern der Sache – und ein blinder Fleck, den viele Ärzte, Anwälte und Behörden übersehen. Amphetamin ist ein chirales Molekül, es existiert in zwei spiegelbildlichen Formen, den sogenannten Enantiomeren, vergleichbar einer linken und einer rechten Hand. Illegales Straßen-Amphetamin ist fast immer ein Racemat, also eine 50:50-Mischung aus rechtsdrehendem D- und linksdrehendem L-Amphetamin. Das medizinische Dexamfetamin aus Elvanse® hingegen besteht ausschließlich aus der rechtsdrehenden D-Form.

Problematisch ist hier: Der herkömmliche Bluttest – sofern er denn angeordnet wurde – ist achiral. Er misst den Amphetamin-Gehalt als Summe und kann die rechtsdrehende D-Form nicht vom linksdrehenden L-Enantiomer unterscheiden. So wird auf dem Papier letztlich nur „Amphetamin“ stehen, ganz gleich, ob die Substanz aus einer verordneten Tablette oder aus illegal konsumiertem Speed stammt. Der Befund eines Patienten, der sich exakt an seine Verordnung hält, sieht für die Behörde daher zunächst genau identisch aus wie der eines illegalen Konsumenten. Sichtbar machen lässt sich der Unterschied ausschließlich mit einer stereoselektiven Analyse, die über eine chirale Trennsäule prüft, ob im Blut auch die „linke Hand“ des Moleküls auffindbar ist. Findet sich ausschließlich die reine D-Form, ist der medizinische Ursprung belegt. Taucht ein nennenswerter Anteil L-Amphetamin auf, so deutet dies auf ein racemisches Straßenpräparat hin.

Stereoselektive Analyse unbedingt beantragen

Weil der Standardtest diesen Unterschied prinzipiell nicht abbilden kann, ist die Zusatzanalyse für Elvanse®-Patienten kein Luxus, sondern letztlich die einzige Möglichkeit, das sogenannte Medikamentenprivileg des § 24a Abs. 2 StVG überhaupt wirksam in Anspruch zu nehmen. Nach unserer Erfahrung veranlassen die Behörden diese Untersuchung nur in seltenen Ausnahmefällen von sich aus. Führerscheinstellen leiten stattdessen auf Basis des pauschalen Befunds „Amphetamin“ häufig automatisch die üblichen Verfahren ein, bis hin zum vorschnellen Entzug der Fahrerlaubnis oder einer hier vollkommen fehlgeleiteten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).

Deshalb gilt: Betroffene – oder ihre Anwältinnen und Anwälte – sollten stets aktiv und frühzeitig einfordern, dass die noch gelagerte Blutprobe stereoselektiv nachanalysiert wird. Solche Gutachten werden von rechtsmedizinischen Instituten routiniert durchgeführt. Wer hier schnell handelt, kann einen unberechtigten Führerscheinverlust oft von vornherein abwenden. Die ausführliche Darstellung dazu, worauf es bei diesem Schritt ankommt, finden Sie in unserem Beitrag zur stereoselektiven Analyse nach einer polizeilichen Blutentnahme.

Wenn auch die legale Einnahme zum Problem wird

Das Medikamentenprivileg ist weit entfernt davon, ein Freibrief zu sein – es wirkt nur auf einer einzigen Ebene. In vier Konstellationen kann selbst die legale Einnahme den Führerschein kosten:

01

Kein Freibrief

Das Medikamentenprivileg schützt nur vor der Ordnungswidrigkeit wegen des bloßen Substanznachweises. Vor dem Strafrecht und der behördlichen Eignungsprüfung schützt es nicht – und beide können die Fahrerlaubnis auch bei korrekter Verordnung kosten.

§ 24a Abs. 4 StVG
02

Strafrecht bei Ausfallerscheinungen

Wer die verordnete Dosis überschreitet oder trotz korrekter Einnahme fahruntüchtig wird und dabei Auffälligkeiten wie geweitete Pupillen, Zittern oder Fahrfehler zeigt, erfüllt den Tatbestand des § 316 StGB. Einen festen Grenzwert wie beim Alkohol gibt es nicht. Wir berichteten von einem Elvanse®-Patienten, dem das VG Koblenz in exakt dieser Konstellation den Führerschein entzogen hat.

§ 316 StGB
03

Mischkonsum sprengt das Privileg

Weitere missbrauchsfähige Substanzen sind nie mitgeschützt. Sie begründen eigene Verstöße, erhöhen das Risiko der Fahruntüchtigkeit und gelten im Fahreignungsrecht als starkes Indiz gegen die Eignung.

Fahreignung
04

Begleitmedikation weckt Zweifel

Verschriebene Zusatzmedikamente – insbesondere sedierende wie Benzodiazepine, Z-Substanzen, blutdrucksenkende Mittel oder bestimmte Antidepressiva – können unabhängig von Elvanse® die Leistungsfähigkeit mindern. Die Behörde darf dann nach Nr. 9.6.2 der Anlage 4 FeV die Fahreignung überprüfen und ein Gutachten anordnen.

Anlage 4 Nr. 9.6.2 FeV

Der ADHS-Ausweis schützt Patienten rechtssicher vor straf- und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen.

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