Risiko Medikationsplan: Wenn medizinisches Oversharing bei ADHS zum Verhängnis wird
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Medikationspläne wie der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) können auch für ADHS-Betroffene als komfortable Übersicht über ihren genauen Medikationsstatus dienen. Zur Legitimation von betäubungsmittelpflichtigen ADHS-Medikamenten in polizeilichen Kontrollen sollten solche Pläne jedoch keinesfalls genutzt werden, da sie gravierende Selbstbelastungsrisiken bergen. Patienten laufen damit Gefahr, gegenüber Behörden nicht notwendige gesundheitliche Informationen preiszugeben, die im Rahmen von Ermittlungsverfahren sofort in die Akten wandern und dort verbleiben. Patienten sollten von einer ausschließlich auf ADHS-Betäubungsmittel beschränkten Bescheinigung Gebrauch machen. Eine maßgeschneiderte Lösung auf mehreren Ebenen bietet der ADHS-Ausweis.

Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- § 42c WaffG erlaubt verdachtsunabhängige Durchsuchungen im öffentlichen Raum – ohne konkreten Anlass.
- Typische ADHS-Verhaltensweisen (Nervosität, Blickvermeidung, „Busy-Acting“) können von der Polizei fälschlich als verdächtig gedeutet werden.
- ADHS-Medikamente fallen unter das BtMG und können bei Verdacht beschlagnahmt werden.
- Ein Betäubungsmittelausweis entzieht einer Beschlagnahmung prinzipiell die Rechtsgrundlage.
- Wissenschaftlich belegt: Der ADHS-Ausweis senkt das Risiko für Ermittlungen und Sicherstellungen signifikant.
Die Idee des bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP)
Seit 2016 ist der Bundeseinheitliche Medikationsplan gesetzlich verankert. Die Idee ist grundsätzlich, dass er Patienten helfen soll, den Überblick über ihre Arzneimittel zu behalten. Er ist ein standardisiertes Formular, in dem alle verschreibungspflichtigen Medikamente aufgeführt werden – es gilt der Grundsatz „Alle Medikamente, die der Patient einnimmt, sollen detailliert und einheitlich aufgelistet werden, inklusive dem Grund der Einnahme, also der Indikation“. Anspruch auf einen BMP haben Versicherte, die über mindestens 28 Tage drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen. Eine typische BMP-Konstellation bei ADHS setzt sich beispielsweise aus den dort geführten Wirkstoffen Lisdexamfetamin (Elvanse®), Venlafaxin und Mirtazapin zusammen. Dabei wird ersichtlich (oder erschließt sich schnell), dass Lisdexamfetamin zur Behandlung einer ADHS eingesetzt wird und Venlafaxin und Mirtazapin zur Therapie einer komorbiden Depression bzw. Schlafstörung.
Medizinisches Oversharing: Vom Hilfsmittel zum belastenden Zeugen
Der BMP enthält also hochgradig sensible Gesundheitsdaten, die aufgrund der Voraussetzung mindestens dreier verordneter Medikamente in der Regel implizit oder explizit Auskunft über weitere Medikamente und die entsprechenden Erkrankungen geben. Wird der BMP nun einer Führerscheinstelle oder Polizei vorgelegt, so handelt es sich um ein freiwilliges medizinisches Oversharing: Die Behörde erfährt ohne entsprechende Notwendigkeit sofort alle verordneten Medikamente des Patienten. Der Patient belastet sich in diesem Moment also selbst.
Behörden haben normalerweise keine Kenntnis von Diagnosen
Dies birgt in der Realität erhebliche Risiken, denn Behörden schließen aus Medikamentennamen regelmäßig auf die Indikation. So können z. B. blutdrucksenkende Medikamente und Antidepressiva auf Herzerkrankungen oder emotionale Störungen hinweisen, wobei es sich – für viele überraschend – hier bereits um Fahruntauglichkeit begründende Faktoren handelt, von denen die Institutionen normalerweise nichts erfahren. Die Behörden sind hier – sobald sie Kenntnis erlangen – jedoch sehr strikt und agieren dabei oftmals mit bizarrer Härte: Hinweise auf Medikamentenkombinationen (z. B. ADHS-Stimulans + schlaffördernde Mittel, Neuroleptika, Antidepressiva) formulieren besonders aggressive Behörden sehr schnell „erhebliche Zweifel an der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr“ und beschließen nicht selten zügig vorschnell einen Entzug der Fahrerlaubnis.
Wegen komorbider Depression: Zweifel an der Fahreignung
Hier muss also ganz deutlich betont werden: Ein Patient, einen BMP bei sich trägt, um damit in Polizeikontrollen seine ADHS-Medikation zu legitimieren, führt permanent seine gesamte pharmakologische und ggf. auch psychodiagnostische Historie mit sich, was im Falle einer Verkehrskontrolle schwerwiegende fahrerlaubnisrechtliche Kettenreaktionen auslösen kann. Eine Kombinationsbehandlung liefert der Behörde einen konkreten juristischen Grund, die allgemeine Fahreignung des Betroffenen grundsätzlich in Zweifel zu ziehen, selbst wenn der Patient subjektiv symptomfrei ist und sicher fährt.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine (kurz gehaltene) Auswahl der knapp 70 komorbiden Krankheitsbilder und Szenarien aus der Anlage 4 FeV , bei denen aus Behördensicht die Fahreignung in Zweifel zu ziehen ist.
| ADHS-Komorbidität | Typische Medikation auf BMP | Verkehrsrechtliche Assoziation der Behörde |
|---|---|---|
| Depressive Episoden | SSRI (Escitalopram, Citalopram, Sertralin); SNRI (Venlafaxin, Duloxetin); NRI (Atomoxetin); Trizyklika (Doxepin, Amitriptylin) | Verdacht auf eine schwere psychische Störung mit potenziellen kognitiven Leistungseinbußen und antriebsreduzierten Zuständen. |
| Schlafstörungen | Z-Drugs (Zolpidem, Zopiclon), Benzodiazepine (Lorazepam), sedierende Antidepressiva (Mirtazapin) | Verdacht auf Tagesmüdigkeit, Hangover-Effekte, Einschränkung der Vigilanz, ggf. Substanzabhängigkeit. |
| Angst- und Panikstörungen | Benzodiazepine, Pregabalin (Lyrica) | Gefahr von unkontrollierbaren Reaktionen in Stresssituationen (z. B. dichter Verkehr), Verdacht auf Missbrauch und Substanzabhängigkeit. |
| Kardiovaskuläre Symptome (als Nebenwirkung von Stimulanzien) | Betablocker (Bisoprolol), ACE-Hemmer (Ramipril), Sartane | Verdacht auf zerebrale Durchblutungsstörungen, hypertensive Entgleisungen oder Ohnmachtsrisiko am Steuer. |
BMP lässt Behörden erst nach Medikamenten suchen
Überreicht der Patient der Polizei seinen bundeseinheitlichen Medikationsplan als „Beweis“ für die Legalität seines Amphetaminkonsums, wird dieser Plan sofort fester Bestandteil der Ermittlungsakte. In der Regel wird eine Kopie des BMP direkt mit den Blutproben an die toxikologische Untersuchungsstelle übersandt, um die Angaben des Betroffenen zu belegen. Während diese normalerweise eventuell gar keine Analyse auf Mirtazapin durchgeführt hätte, wird diese aufgrund der Vorlage des BMP nun mit hoher Wahrscheinlichkeit veranlasst. Außerdem erfolgt eine Aufnahme in die Ermittlungsakte. Während wir uns diesen Effekt beim ADHS-Ausweis im Rahmen der isolierten Legitimation von ADHS-Medikamenten zunutze machen, entstehen hier aufgrund des massiven Selbstbelastungspotentials gravierende Risiken für den Patienten.