Polizei hält Elvanse-Nebenwirkungen für „drogentypische Ausfallerscheinungen“ – Führerschein wird entzogen
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Polizei hält Elvanse-Nebenwirkungen für „Drogen-Ausfallerscheinungen“ – Führerschein wird entzogen
Im Frühjahr 2022 wurde ein ADHS-Patient von der Polizei angetroffen. Der Patient befand sich in ärztlicher Behandlung mit Elvanse Adult. Die Beamten waren der Auffassung, der Patient zeige drogentypische Ausfallerscheinungen. Tatsächlich handelte es sich jedoch um übliche Amphetamin-typische Nebenwirkungen wie Zittrigkeit und geweitete Pupillen, wie aus dem Beschluss des VG Koblenz hervorgeht. Der Patient konnte gegenüber den Beamten vor Ort nicht nachweisen, dass seiner Medikamenteneinnahme eine ärztliche Verordnung zu Grunde liegt. Daraufhin wurden weitere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen.
Gericht: Patient hat Verordnung unzureichend nachgewiesen
Die anschließend durchgeführte toxikologische Untersuchung auf Amphetamine fiel entsprechend positiv aus, woraufhin dem Patienten durch die zuständige Behörde die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Der Patient wandte sich per Eilantrag an das VG und legte dort eine frei formulierte Bescheinigung vor, welche aus Sicht des Gerichts unzureichende Informationen über die Verordnung enthielt.
Gerichtliches Urteil steht wissenschaftlichen Erkenntnissen entgegen
Das Gericht lehnte den Eilantrag ab. Der Patient sei ungeeignet, ein Fahrzeug zu führen, da er eine „harte Droge“ einnehme. Er habe auf Amphetamin zurückzuführende Ausfallerscheinungen gezeigt und trotzdem am Straßenverkehr teilgenommen. Die Schlussfolgerungen des VG Koblenz stehen den wissenschaftlichen Erkenntnissen entgegen, dass Amphetamine und deren Derivate die Fahrleistungen von ADHS-Patienten verbessern, folgerichtig also ihre Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr erhöhen.