Bedingungen der Ausweis-Erneuerung
Wer seinen ADHS-Ausweis direkt bei ADHS-Ausweis.de bestellt hat, erhält innerhalb von zwei Jahren ab Bestellung einmalig und kostenlos einen Ersatzausweis, wenn er die Entwertung des bisherigen Ausweises nachweist. Die folgenden Bedingungen regeln die Einzelheiten.
§ 1 Anbieter, Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Anbieter der Ausweis-Erneuerung ist ADHS-Ausweis.de, Ringelstraße 47, 60385 Frankfurt am Main, E-Mail: info@adhs-ausweis.de, Telefon: +49 (0) 69 870 04 226 (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Die Ausweis-Erneuerung (nachfolgend „Erneuerung“) ist eine unentgeltliche Zusatzleistung des Anbieters zum Produkt „ADHS-Ausweis für Patienten“ (nachfolgend „Patientenausweis“). Der Anbieter ersetzt den Patientenausweis unter den nachfolgenden Voraussetzungen einmalig durch ein neues Exemplar (nachfolgend „Ersatzausweis“).
(3) Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters, abrufbar unter www.adhs-ausweis.de/agb/. Für die Erneuerung gehen sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(4) Mit dem Antrag macht der Kunde die Zusatzleistung aus seiner ursprünglichen Bestellung geltend. Ein neuer Kaufvertrag kommt dadurch nicht zustande.
§ 2 Anspruchsberechtigung
(1) Anspruchsberechtigt ist, wer einen Patientenausweis unmittelbar beim Anbieter über die Website www.adhs-ausweis.de bestellt hat (nachfolgend „Kunde“). Maßgeblich ist die Bestellung, deren Bestell- oder Rechnungsnummer der Kunde im Antrag angibt (nachfolgend „Ursprungsbestellung“).
(2) Die Erneuerung setzt voraus, dass
- aus der Ursprungsbestellung keine Zahlung mehr offen ist,
- der Kaufvertrag weder widerrufen noch aus anderen Gründen rückabgewickelt wurde und
- der zu ersetzende Patientenausweis noch vorhanden ist und nach § 5 entwertet wird.
(3) Nicht erfasst sind
- Ausweise, die der Kunde über Ärzte, Therapeuten, Apotheken oder sonstige Dritte erhalten hat,
- Ausweise aus Bestellungen des Produkts „ADHS-Ausweise für Ärzte & Therapeuten“ sowie sonstige Bestellungen von Unternehmern (§ 14 BGB),
- verlorene, gestohlene oder aus anderen Gründen nicht mehr vorhandene Ausweise.
(4) Der Anspruch auf Erneuerung ist nicht übertragbar.
§ 3 Frist und Umfang der Erneuerung
(1) Der Kunde kann die Erneuerung innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Ursprungsbestellung beantragen. Maßgeblich ist das Bestelldatum laut Bestellbestätigung. Beispiel: Bei einer Bestellung am 15. März 2026 muss der Antrag spätestens am 15. März 2028 beim Anbieter eingehen.
(2) Die Frist ist gewahrt, wenn der Antrag nach § 4 rechtzeitig sowie der Entwertungsnachweis eingehen.
(3) Je erworbenem Patientenausweis ist eine Erneuerung möglich. Der Ersatzausweis begründet keinen weiteren Anspruch auf Erneuerung und verlängert die Frist nach Absatz 1 nicht.
(4) Gründe muss der Kunde nicht angeben. Die Erneuerung ist insbesondere bei Umzug, geänderten Daten, Abnutzung oder Beschädigung möglich.
(5) Der Kunde erhält einen unausgefüllten Patientenausweis in der zum Zeitpunkt der Erneuerung aktuellen Ausführung. Ein Anspruch auf eine frühere Ausführung besteht nicht. Eintragungen des bisherigen Ausweises, zum Beispiel Verordnungsdaten, Stempel und Unterschriften, überträgt der Anbieter nicht.
§ 4 Antrag
(1) Der Kunde beantragt die Erneuerung über das Online-Formular unter www.adhs-ausweis.de/ausweis-erneuerung/.
(2) Der Antrag enthält den Namen, die E-Mail-Adresse, die Bestell- oder Rechnungsnummer der Ursprungsbestellung, die Versandanschrift für den Ersatzausweis und die gewählte Art des Entwertungsnachweises.
(3) Nach Eingang des Antrags erhält der Kunde eine E-Mail mit den Anweisungen zur gewählten Nachweisart. Diese E-Mail bestätigt den Eingang des Antrags, nicht die Freigabe der Erneuerung.
(4) Stimmen die Angaben im Antrag nicht mit der Ursprungsbestellung überein, kann der Anbieter einen geeigneten Nachweis der Berechtigung verlangen.
§ 5 Entwertungsnachweis
(1) Die Erneuerung setzt voraus, dass der Kunde den bisherigen Patientenausweis entwertet und dies nachweist. Er wählt zwischen der Rücksendung (Absatz 2) und dem Fotonachweis (Absatz 3).
(2) Rücksendung: Der Kunde sendet den bisherigen Patientenausweis per Brief an ADHS-Ausweis.de, Ringelstraße 47, 60385 Frankfurt am Main. Das Porto der Rücksendung trägt der Kunde. Der Nachweis ist erbracht, sobald der Ausweis beim Anbieter eingeht. Geht die Sendung auf dem Postweg verloren, gilt der Nachweis als nicht erbracht und es kann kein Ersatz erfolgen. Eingegangene Ausweise gibt der Anbieter nicht zurück.
(3) Fotonachweis: Der Kunde schneidet jede Seite des bisherigen Patientenausweises einmal mittig vollständig durch. Er sendet ein Foto per E-Mail an den Anbieter, möglichst als Antwort auf die E-Mail nach § 4 Abs. 3. Das Foto muss alle Teile des Ausweises zeigen und den Ausweis sowie die Schnitte eindeutig erkennen lassen.
(4) Persönliche und medizinische Eintragungen darf der Kunde vor der Aufnahme abdecken oder schwärzen, solange der Ausweis und die Schnitte erkennbar bleiben.
(5) Der Nachweis muss innerhalb von 30 Tagen vor dem 2-Jahres-Fristablauf beim Anbieter eingehen. Andernfalls verfällt der Antrag. Der Kunde kann innerhalb der Frist des § 3 Abs. 1 einen neuen Antrag stellen.
(6) Reicht der Nachweis nicht aus, zum Beispiel bei einem unscharfen oder unvollständigen Foto, teilt der Anbieter dies dem Kunden mit. Der Kunde kann den Nachweis innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung nachbessern, auch wenn die Frist nach Absatz 5 dann bereits abgelaufen ist.
(7) Nach der Entwertung darf der Kunde den bisherigen Patientenausweis nicht weiterverwenden. Beim Fotonachweis entsorgt er die Teile selbst.
§ 6 Prüfung, Freigabe und Versand
(1) Der Anbieter prüft Antrag und Nachweis. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gibt er die Erneuerung frei und versendet den Ersatzausweis innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang des vollständigen Nachweises. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Hessen.
(2) Der Versand erfolgt per Briefpost an die im Antrag angegebene Anschrift.
(3) Räumlicher Geltungsbereich: Der Anbieter versendet den Ersatzausweis nach Deutschland, in die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in die Schweiz. In andere Länder versendet er nur nach vorheriger Bestätigung in Textform.
(4) Ist die Sendung unzustellbar, weil der Kunde die Anschrift fehlerhaft oder unvollständig angegeben hat, versendet der Anbieter erneut, sobald der Kunde das Porto des erneuten Versands erstattet hat.
§ 7 Kosten
(1) Die Erneuerung ist für den Kunden kostenlos. Der Anbieter berechnet weder eine Bearbeitungsgebühr noch Versandkosten für den Ersatzausweis.
(2) Nicht vom Anbieter übernommen werden
- das Porto der Rücksendung nach § 5 Abs. 2 (der Fotonachweis ist ohne Portokosten möglich),
- Kosten Dritter, etwa für das erneute Ausfüllen des Ausweises durch den Behandler,
- Zölle, Steuern und Gebühren, die bei einem Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union im Bestimmungsland anfallen.
§ 8 Ausschlüsse und Ablehnung
(1) Der Anbieter lehnt die Erneuerung ab, wenn eine Voraussetzung nach den §§ 2 bis 5 nicht erfüllt ist.
(2) Der Anbieter kann die Erneuerung außerdem ablehnen, wenn der Kunde unrichtige Angaben macht, der Nachweis manipuliert ist oder der vorgelegte Ausweis nicht vom Anbieter stammt.
(3) Eine Ablehnung teilt der Anbieter dem Kunden unter Angabe des Grundes in Textform mit.
(4) Gesetzliche Ansprüche des Anbieters bei missbräuchlicher Inanspruchnahme der Erneuerung bleiben unberührt.
§ 9 Gesetzliche Rechte: Mängelhaftung und Widerruf
(1) Die Erneuerung besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Rechten des Kunden. Bei Mängeln des Patientenausweises stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich. Die Erneuerung schränkt diese Rechte nicht ein.
(2) Ist der Patientenausweis mangelhaft, muss der Kunde die Voraussetzungen dieser Bedingungen nicht erfüllen, um seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen. Eine Ersatzlieferung wegen eines Mangels verbraucht den Anspruch auf Erneuerung nicht.
(3) Das gesetzliche Widerrufsrecht für die Ursprungsbestellung bleibt unberührt. Widerruft der Kunde nach Erhalt des Ersatzausweises, tritt der Ersatzausweis bei der Rückgabe an die Stelle des bisherigen Patientenausweises.
(4) Für Mängel des Ersatzausweises gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet die Angaben aus dem Antrag und den Entwertungsnachweis, um die Berechtigung zu prüfen, die Erneuerung abzuwickeln und eine mehrfache Inanspruchnahme auszuschließen.
(2) Fotos des Entwertungsnachweises löscht der Anbieter spätestens 30 Tage nach Abschluss der Prüfung. Gespeichert bleibt der Vermerk, dass und wann die Erneuerung für die Ursprungsbestellung gewährt wurde.
(3) Zurückgesandte Ausweise vernichtet der Anbieter datenschutzgerecht.
(4) Einzelheiten zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der Betroffenen enthält die Datenschutzerklärung unter www.adhs-ausweis.de/datenschutzerklaerung/.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Anbieters.
§ 12 Änderung und Einstellung des Angebots
(1) Für Bestellungen ab dem 23.09.2024 ist die Erneuerung Bestandteil des Angebots. Es gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Abgabe der Ursprungsbestellung galt. Spätere Änderungen oder eine Einstellung der Erneuerung wirken nur für Bestellungen, die danach aufgegeben werden.
(2) Für frühere Bestellungen gewährt der Anbieter die Erneuerung freiwillig nach diesen Bedingungen. Insoweit kann er sie mit Wirkung für die Zukunft ändern oder einstellen. Anträge, die bis dahin eingegangen sind, bearbeitet er nach der bei Antragseingang geltenden Fassung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026