Medikamentenprivileg: Sind ADHS-Patienten gegen Strafverfolgung geschützt?
Beitrag teilen
Wer eine ärztlich gesicherte ADHS-Diagnose hat und mit verschreibungspflichtigen Amphetaminen (wie Elvanse) behandelt wird, glaubt sich im Straßenverkehr durch das sogenannte Medikamentenprivileg geschützt. Denn § 24a Abs. 2 StVG besagt: Wer Wirkstoffe einnimmt, die ihm vom Arzt für eine Erkrankung verordnet wurden, begeht keine Ordnungswidrigkeit – selbst wenn die Substanz bei einer Verkehrskontrolle im Blut nachgewiesen wird. In der Praxis führt dies nach einer polizeilichen Blutentnahme jedoch häufig zu behördlichen Irrfahrten. Der Grund dafür liegt unter anderem in den „einfachen“ Laborverfahren, die von den Behörden standardmäßig genutzt werden.

Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Das gesetzliche Medikamentenprivileg soll Patienten, die Betäubungsmittel einnehmen müssen, vor Strafverfolgung schützen
- In der Praxis funktioniert dieses Konzept für ADHS-Patienten oftmals nicht
- Standard-Analyseverfahren können bei Lisdexamfetamin (Elvanse®) nicht zwischen Medikament und Droge unterscheiden
- Behörden behandeln den Patienten daraufhin gleichgestellt mit Personen, die unter Drogen am Verkehr teilgenommen haben
- Betroffene sollten selbstständig eine Spezialanalyse einfordern, um den Führerscheinverlust abzuwenden oder rückgängig zu machen
Das „Schlüssel-Schloss-Prinzip“ im Labor
Wenn die Polizei nach einer Verkehrskontrolle eine Blutprobe ins Labor schickt, wird dort meistens nur eine Standardanalyse durchgeführt. Das Ergebnis auf dem Papier lautet dann schlicht: „Amphetamin positiv“.
Problem ist hier, dass diese einfache Analytik blind für die genaue Herkunft des Wirkstoffs ist. In der Chemie gibt es das Phänomen, dass Moleküle die exakt gleiche Zusammensetzung haben können, aber spiegelverkehrt aufgebaut sind – ähnlich einer linken und einer rechten Hand. Man nennt diese Spiegelbilder „Enantiomere“.
- Illegales Straßen-Amphetamin ist fast immer eine 50:50-Mischung aus beiden Formen (ein sogenanntes Racemat). Es enthält sowohl die „linke“ als auch die „rechte“ Variante des Moleküls.
- Medizinisches Amphetamin (wie Lisdexamfetamin, der Wirkstoff des ADHS-Medikaments Elvanse®, das im Körper zu D-Amphetamin umgewandelt wird) besteht rein rechtlich und chemisch nur aus einer einzigen Form: dem „rechten“ D-Amphetamin.
Eine Standard-Analytik unterscheidet diese beiden Spiegelbilder nicht. Diese schlägt einfach bei beiden Varianten an. Für die Behörden sieht der Befund eines Patienten, der sich exakt an seine ärztliche Verordnung hält, daher im ersten Moment exakt genauso aus wie der Befund eines illegalen Konsumenten.
Ein blinder Fleck mit Folgen
Vielen Patienten ist dieser feine chemische Unterschied gar nicht bewusst. Aber auch Ärzte, Rechtsanwälte und Behörden wissen zu oft nicht, dass die Standard-Laborwerte hier zu kurz greifen. Da der Befund der Polizei erst einmal nur pauschal „Amphetamin“ ausweist, leiten die Führerscheinstellen in der Regel automatisch die üblichen Verfahren ein – bis hin zum drohenden Entzug der Fahrerlaubnis oder der Anordnung einer hier nun vollkommen fehlgeleiteten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Die Behörden geben eine genauere Untersuchung nach unserer Erfahrung nur selten von sich aus in Auftrag.
Notwendigkeit einer stereoselektiven Analyse
Um nachzuweisen, dass im Blut ausschließlich das verschriebene Medikament (und eben kein illegales Straßen-Amphetamin) aktiv war, muss das Labor eine gezielte stereoselektive Analyse (auch „Chiralitätsprüfung“ oder „Enantiomerentrennung“ genannt) durchführen. Dabei wird das Blut gezielt darauf untersucht, ob auch die „linke Hand“ des Moleküls auffindbar ist. Ist nur die medizinische Form vorhanden, ist der Nachweis erbracht.
Da die Behörden diese Analytik meist eben nicht automatisch veranlassen, liegt die Initiative beim Patienten. Betroffene müssen selbst (oder über einen Rechtsanwalt) einfordern, dass die noch gelagerte Blutprobe entsprechend nachanalysiert wird. Ein Institut, das solche spezialisierten Gutachten regelmäßig durchführt, ist beispielsweise das Institut für Rechtsmedizin der Universitätsmedizin Mainz. Ein Beispiel für das Ergebnis einer solchen stereoselektiven Analyse finden Sie am Ende des Artikels zu Download. Dieses wurde uns von einer Patientin zur Verfügung gestellt.
Patientenrealität verlangt Eigeninitiative
Es wäre vor dem Hintergrund der alltäglichen Praxis wohl naiv anzunehmen, dass das gesetzliche Medikamentenprivileg im behördlichen Alltag von selbst greift. Dies ist nach unserer Erfahrung nur in erfreulichen Ausnahmefällen der Fall. Da die Standardtests der Polizei den Unterschied zwischen Medikament und illegaler Droge nicht erkennen, müssen ADHS-Patienten im Ernstfall selbst aktiv werden. Um den unberechtigten Verlust des Führerscheins abzuwenden, ist es wichtig, schnell zu handeln und eine stereoselektive Nachanalyse der Blutprobe über die Rechtsmedizin in die Wege zu leiten.