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Polizei empfindet Fahrweise bei Starkregen verdächtig und führt bei Elvanse-Patient zwangsweise Blutkontrolle durch.

2 Min. Lesezeit Fallberichte

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Vorsichtige Fahrweise bei Starkregen erscheint Polizei verdächtig

Ein Münchner ADHS-Patient gerät aufgrund seiner vorsichtigen Fahrweise bei Regen in eine Verkehrskontrolle. Dabei gibt er wahrheitsgemäß an, dass er Elvanse verschrieben bekomme. Die Beamten zwingen den Patienten daraufhin auf die Wache, wo er einer zwangsweisen Blutentnahme unterzogen wird. Ihm droht der Verlust seiner beruflich benötigten Fahrerlaubnis. Daher muss er nun unter hohem bürokratischem Aufwand beweisen, dass er unter Medikation am Straßenverkehr hat teilnehmen dürfen.

Offene Angaben zu Medikation werden zum Verhängnis

Der Patient war nach eigenen Angaben mit 20 km/h anstelle der erlaubten 50 km/h unterwegs, da aufgrund von Regen bei eingeschränkter Sicht Rutschgefahr bestand. Ihm war also an einem vorsichtigen Fahrverhalten gelegen. Der Patient, welcher von seinem Arzt Elvanse verschrieben bekommt, war aufgrund der argwöhnischen Verdächtigungen der Polizeibeamten verunsichert und nervös. Er entschied sich dafür, gegenüber den Beamten offene und ehrliche Angaben zu machen. Schließlich habe er sich nicht falsch verhalten, man könne ihm demnach nichts vorwerfen, so sein Gedanke.

Patient kann Verordnung nicht vor Ort nachweisen

Die Beamten waren der Auffassung, der Patient habe erweiterte Pupillen. Dies ist eine übliche Nebenwirkung von Psychostimulanzien wie Elvanse, welche durch die Stimulation des sympathischen Nervensystems zustande kommt. Dies veranlasste sie zu dem Verdacht, er stehe unter Einfluss von Rauschsubstanzen.

Der Patient machte infolgedessen – zu seinem Nachteil – wahrheitsgemäße Angaben zu seiner betäubungsmittelpflichtigen Medikation mit Elvanse, im Glauben, die Situation im Sinne offener und ehrlicher Angaben klären zu können. Daraufhin gaben die Beamten ihm jedoch zu verstehen, dass es eine Blutkontrolle und ein Ermittlungsverfahren nach sich ziehen würde, wenn er nicht belegen könne, dass ihm die Medikamente rechtmäßig verschrieben worden waren.

Behörde „rät“ Patienten, vorerst kein Auto mehr zu fahren

Der Patient musste sein Fahrzeug stehenlassen und wurde auf die Polizeiwache gebracht, wo zwangsweise Drogentestungen durchgeführt wurden. Das toxikologische Gutachten wird später ein positives Ergebnis auf Amphetamine zeigen. Die Münchner Straßenverkehrsbehörde riet dem Patienten, aufgrund des unklaren Ermittlungsstands vorerst kein Auto mehr zu fahren. Dies stellt eine erhebliche Belastung für ihn dar, da er beruflich dringend auf sein Fahrzeug angewiesen ist. Die Angelegenheit wird von seinem Anwalt geprüft. Das Verfahren ist mit erheblichen Kosten (Auslagen) verbunden, welche man dem Patienten auch bei Einstellung nach § 153 StPO nicht erstatten wird, obwohl er sich zu jeder Zeit korrekt verhalten hat.

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