Hausdurchsuchung aufgrund „zu vieler abgegebener Internetbewertungen“ führt zu Anklage wegen vermeintlichen Handels mit Medikinet adult und Elvanse
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„Zu viele“ Internetbewertungen abgegeben
Bei einem Patienten wurde im Frühjahr 2021 eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Durchsuchungsbeschluss und Ermittlungsakte liegen ADHS-Ausweis.de vor. Dem Mann wurde zum Vorwurf gemacht, er habe gegenüber einem Unternehmen zu viele negative Google-Bewertungen abgegeben, wodurch die Staatsanwaltschaft eine Erfüllung des Tatbestands der Nachstellung (§ 238 StGB) als gegeben ansah. Beschlagnahmt werden sollten laut Durchsuchungsbeschluss sämtliche „Unterlagen und Dokumente, einschließlich elektronischer Speichermedien wie Mobilfunkgeräte […], welche die Erstellung von Internetbewertungen unter Nutzung von sog. Fake-Accounts dokumentieren“.
Beamte werden auf Medikamente aufmerksam
Vor Ort trafen die Polizeibeamten folglich auf mehrere Packungen Medikinet adult und Elvanse Adult, welche beiderseits BtM-pflichtig sind. Der Patient konnte die zugrunde liegenden Verschreibungen vor Ort nicht nachweisen. Die Beamten machten den Vorschlag, er könne seine Ärztin gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft von der Schweigepflicht entbinden, sodass diese telefonisch den rechtmäßigen Besitz bestätigen könne. Nach eigener Aussage lehnte er dies ab, da fest damit zu rechnen ist, dass die Behörden zu Ermittlungszwecken – und hier dann klar zum Nachteil des Patienten – an weiteren Details zur Krankengeschichte interessiert sein werden.
Auch Abführmittel als Beweismittel beschlagnahmt
Dem Patienten wurden neben den ADHS-Stimulanzien auch sämtliche anderen Medikamente beschlagnahmt, obwohl er betonte, dringend auf diese angewiesen zu sein. Insbesondere die Tagesdosis seines Epilepsie-Medikaments hätte er dringend benötigt, aber auch diese durfte er nicht einnehmen. Unter den beschlagnahmten Medikamenten befanden sich sogar rezeptfrei erhältliche Präparate wie Abführmittel oder Vitamin D-Kapseln. Da der Patient auch im Besitz von haushaltsüblichen DIN lang-Briefumschlägen mit Fenster sowie drei kleinen, abgepackten Versandtaschen war, wurde ihm der gewerbsmäßige Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen (§ 29a BtMG), welcher mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann.
Polizei glaubt, Wertgegenstände seien Erträge aus Elvanse-Verkauf
Zusätzlich wurden sämtliche Gegenstände von Wert beschlagnahmt, darunter angespartes Bargeld und hochwertige Vermögenswerte, da ihm unterstellt wurde, er habe diese mit den Gewinnen aus seinem angeblichen „Betäubungsmittel-Versandhandel” finanziert. Beweise konnten die Behörden bis zuletzt nicht vorlegen. Da die Polizei unterdessen versucht hatte, seine Ärztin – wohlgemerkt ohne Schweigepflichtentbindung – zu der Sache zu vernehmen, stellte diese kurzerhand die Behandlung des Patienten ein mit der Begründung, dass aufgrund der Ermittlungen gegen ihn kein Vertrauensverhältnis mehr gegeben sei. Aufgrund des deutschlandweit vorherrschenden Fachärztemangels hatte er infolgedessen Schwierigkeiten, an dringend benötigte Ersatzmedikamente zu gelangen.
Update (März 2022)
Inzwischen ist es aufgrund der Überzeugung der Staatsanwaltschaft, dass der Patient einen Drogenhandel betrieben habe, tatsächlich zur Anklage gekommen. Seine anwaltliche Vertretung hat im Sinne des Zwischenverfahrens Maßnahmen eingeleitet, um die Eröffnung der Hauptverhandlung zu verhindern.
Update (Januar 2023)
Das Verfahren wurde letztlich nach fast zwei Jahren eingestellt, da die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten als gering ansah (§ 153 Abs. 2 StPO). Die dem Patienten entstandenen Anwaltskosten in Höhe von mehreren tausend Euro musste dieser selbst tragen. Die Wertsachen durfte er sich infolgedessen bei der Staatsanwaltschaft abholen, allerdings blieben sämtliche Medikamente beschlagnahmt.