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Gericht erachtet Entzug der Fahrerlaubnis gerechtfertigt, wenn Elvanse-Verschreibung zu unspezifisch dokumentiert ist.

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Elvanse problematisch, Cannabis nicht

Regensburg – Im Juni 2023 wurde ein 27-jähriger Autofahrer in der Oberpfalz von der Polizei kontrolliert. Eine entnommene Blutprobe ergab Spuren von Cannabis sowie Amphetamin. Während der Cannabiskonsum keine unmittelbare rechtliche Folge hatte, bewertete die Fahrerlaubnisbehörde den Nachweis von Amphetamin als erheblich. Nach gefestigter Rechtsprechung führt bereits der einmalige Konsum sogenannter harter Drogen regelmäßig zum Verlust der Fahreignung.

Nachweis von Patient zu unspezifisch erbracht

Der Betroffene erklärte, die Substanz stamme nicht aus illegalem Konsum, sondern aus der Einnahme von Elvanse Adult. Um dies zu belegen, legte er ärztliche Unterlagen vor. Diese wiesen jedoch lediglich auf eine längerfristige Einnahme hin, ohne den entscheidenden Nachweis zu erbringen, dass ihm das Präparat bereits am Tag der Kontrolle verordnet und ausgehändigt worden war. Es sei laut Gericht „weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass dem Antragsteller am Tattag dieses Medikament ordnungsgemäß verschrieben und ausgehändigt worden sei“.

Fahrerlaubnis wird entzogen

Da ein solcher Nachweis trotz mehrfacher Aufforderungen durch Behörde und Gericht nicht vorgelegt wurde, bestätigte das Verwaltungsgericht Regensburg den Entzug der Fahrerlaubnis. Es stellte klar, dass die Beibringung einer eindeutigen ärztlichen Dokumentation notwendig sei, um eine legale Medikamenteneinnahme von einem verbotenen Drogenkonsum abzugrenzen.

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