Patient überholt Polizei „offensichtlich zu schnell“ – Durchsuchung, Blutprobe und Vernichtung der Medikamente folgen
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Plötzlicher Vorwurf eines Drogenkonsums
Ein mit medizinischem Cannabis behandelter Patient wird Anfang März 2023 auf der A3 Richtung Köln von der Polizei angehalten. Die Polizisten begründen dies mit dem subjektiven Eindruck, dass dieser „offensichtlich zu schnell gefahren” sei und somit mit überhöhter Geschwindikgkeit überholt habe. Die Beamten sind auf Nachfrage nicht in der Lage dazu, konkrete Angaben zur angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung zu machen. Eine Messung liegt nicht vor. Nach seiner Bitte um genauere Informationen zu der angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung wird dem Patienten plötzlich vorgeworfen, er habe Rauschdrogen eingenommen. Daraufhin führen die Beamten eine aggressive körperliche Durchsuchung sowie eine Durchsuchung des Fahrzeugs durch. Das Protokoll liegt ADHS-Ausweis.de vor. Die Maßnahmen wurden mutmaßlich nicht auf legaler Grundlage durchgeführt. Obwohl ihm rechtlich gestattet ist, während seiner ordnungsgemäßen Behandlung mit Medizinalcannabis Auto zu fahren, werden mutmaßlich unrechtmäßige Maßnahmen durchgeführt.
Durchsuchung, Beschlagnahmung, Festnahme, Wegfahrsperre
Der Patient wurde festgenommen. Die ärztlich verschriebenen Cannabis flos, die sich klar erkennbar in ihrer Originalverpackung befanden, wurden beschlagnahmt und das Fahrzeug des Patienten mit einer polizeilichen Lenkradsperre stillgelegt. Der 70.000 € teure Audi musste somit auf einem verlassenen Parkplatz an einer Bundesstraße nahe der A3 verbleiben.
Der Patient wurde in das Polizeifahrzeug eingesperrt und zur 60 km entfernten Polizeiautobahnstation Montabaur gebracht. Dort ließ man ihn mehrere Stunden in einem gesicherten Raum ausharren, bis er unter anlassloser Androhung gewaltsamer Zwangsmaßnahmen zu einer Blutuntersuchung geführt wurde.
Angebot, sich bei Blutabnahme auf den Boden zu legen
Der Patient gab an, dass ihm bei Blutabnahmen oftmals übel werde und dass er dazu neige, das Bewusstsein zu verlieren. Er bat daher darum, die Blutprobe im Liegen durchführen zu dürfen. Daraufhin machten die Beamten dem Patienten das Angebot, sich auf dem Fußboden niederzulassen. Nachdem er dies ablehnte, war er dazu genötigt, die Blutprobe im Sitzen an sich durchführen zu lassen.
Nach mehreren Stunden in Polizeigewahrsam und Versuchen seitens der Beamten, den Patienten zu Unterschriften und Aussagen zu bewegen, zu denen er nicht verpflichtet war, wurde der Patient entlassen. Er musste seine Fahrt Richtung Bonn per Taxi und Zug fortsetzen. Die Rückfahrt musste er per Fahrtdienst antreten, da der abgelegene Standort seines Fahrzeugs mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar war. Für diese Fahrten entstanden ihm knapp 200 € zusätzliche Kosten.
Empfindliche Konsequenzen
Den Patienten erwartet nun ein Ermittlungs- und möglicherweise auch ein Strafverfahren sowie Anwaltskosten in vierstelliger Höhe, die ihm selbst nach Verfahrenseinstellung nicht erstattet werden. Darüber hinaus drohen ihm der Verlust seiner Fahrerlaubnis, eine teure medizinisch-psychologische Untersuchung, Punkte in Flensburg sowie langwierige juristische Auseinandersetzungen. Der Patient hatte sich zu jeder Zeit korrekt und gesetzmäßig verhalten. Dennoch drohen im vorgenannte Konsequenzen.
Update (Dezember 2023)
Im vorliegenden Fall gibt es neue Entwicklungen:
Die Staatsanwaltschaft teilte im November 2023 – nach mehr als neunmonatiger Wartezeit – die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO mit. Sie ordnete indes eine Vernichtung der Medikamente des Patienten an, obwohl sich diese rechtmäßig in seinem Besitz befunden hatten, da sie auf einer ordnungsgemäßen ärztlichen Verschreibung basiert hatten. Für die Abholung seines restlichen (ausnahmslos legalen) Besitzes soll er sich erneut zur Kriminalpolizei Neuwied bemühen. Der Patient wird auf sämtlichen Kosten und Schäden sitzenbleiben, welche ihm verursacht wurden, sofern er nicht weitere langwierige kostenintensive Maßnahmen gegen die Behörden anstrengt, um an sein Recht zu kommen.