Aggressive körperliche Durchsuchung am Bahnhof: ADHS-Patient erlebt starke Belastungsreaktion aufgrund „schikanöser“ Maßnahmen
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Vermeintlich illegaler Medikamentenbesitz
Am Siegener Hauptbahnhof wird ein Patient von der Polizei einer von diesem als aggressiv empfundenen körperlichen Durchsuchung unterzogen, die mutmaßlich ohne rechtliche Grundlage durchgeführt wurde. Dabei wurde ärztlich verordnetes Methylphenidat gefunden. Dem Patienten wurde unterstellt, illegal im Besitz der Medikamente zu sein. Jegliche Versuche des Patienten, die Situation an Ort und Stelle zu klären, wurden von den Beamten abgelehnt.
Durchsuchung ohne konkreten Verdacht
Ein konkreter Verdacht für die Durchsuchung sei nicht geäußert worden. Die körperliche Durchsuchung fand mutmaßlich unter Überschreitung der rechtlichen Grenzen statt und hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Einer der vier anwesenden Beamten stieß letztlich auf das vom Patienten mitgeführte Methylphenidat-Präparat. Dieses wurde dem Patienten ärztlich verordnet. Eine polizeiliche Recherche via Funk ergab, dass der Patient bislang noch nicht in Bezug auf Betäubungsmitteldelikte bzw. allgemein strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Darauf soll der wortführende Beamte entgegnet haben: „Dann ist er’s jetzt!“.
Patient fühlt sich nicht ernstgenommen
Die Erklärungen des Patienten, er bekomme das Medikament im Rahmen einer ärztlichen ADHS-Behandlung verordnet, wurden von den Beamten nicht ernstgenommen. Der Patient berichtet, infolgedessen starke akute Angstsymptome bekommen und sich genötigt gefühlt zu haben, gegenüber den Beamten vorauseilend alle möglichen Angaben zu seinem Gesundheitszustand, seiner Diagnose und seiner Behandlung zu machen, um die Situation zu entschärfen. Der Patient habe den wortführenden Beamten gebeten, gemeinsam mit diesem den fußläufig schnell zu erreichenden Arzt zu besuchen, um durch diesen bestätigen zu lassen, dass er tatsächlich Patient sei, der auf die Medikamente angewiesen ist. Das Angebot habe der Beamte laut Patient ausgeschlagen. Im Sinne einer Beweislastumkehr soll er dem Patienten entgegnet haben: „So weit kommt’s noch. Ich lauf‘ hier nirgendwo hin, du bist in der Pflicht, das nachzuweisen. Und wenn du das nicht kannst, dann warst du auch nie beim Arzt“.
„Am Rande eines Nervenzusammenbruchs“
Letztlich ließ man vom Patienten ab, als die anderen drei anwesenden Beamten zu dem Schluss kamen, dass es sich vermutlich durchaus um verschriebene Medikamente handeln könne. Der Patient, der sich laut eigenen Angaben „am Rande eines Nervenzusammenbruchs“ befand, entfernte sich sofort von den Beamten und begab sich zu seinem behandelnden Arzt, um sich die Verordnung des Methylphenidats bescheinigen zu lassen.