Poröses Medikamentenprivileg: Die heiklen Implikationen von Standard-Bluttests bei Amphetamin
Hilfsfonds für Betroffene
Menschen mit ADHS stehen im Alltag vor besonderen Herausforderungen – umso schwerwiegender ist es, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung oder ihrer ärztlich verordneten Medikation in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden oder Verwaltungsstellen geraten. Unser Hilfsfonds unterstützt Betroffene, die unverschuldet in rechtliche oder behördliche Konfliktsituationen geraten sind, mit konkreten und niedrigschwelligen Hilfsangeboten.
Wer kann Unterstützung erhalten?
Der Hilfsfonds kann Betroffenen in begründeten Fällen finanzielle Mittel zur Deckung von Anwaltskosten und Verfahrenskosten bereitstellen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass niemand allein aufgrund fehlender finanzieller Mittel auf eine angemessene Rechtsverteidigung verzichten muss.
- Strafrechtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit ADHS-Medikation (z. B. Methylphenidat, Amphetaminsalze) entstanden sind – etwa durch Missverständnisse im Umgang mit Betäubungsmitteln oder fehlerhafte Einschätzungen durch Behörden
- Führerscheinstelle und Fahreignungsprüfungen, bei denen die medikamentöse Behandlung zu Problemen oder zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt hat
- Behördliche Verfahren jeglicher Art, in denen die ADHS-Diagnose oder die entsprechende Medikation ungerechtfertigt zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt wird
- Personen in der „Schwarzes-Schaf-Situation“ – d. h. Betroffene, die aufgrund von Unwissen oder Vorurteilen seitens der Behörden pauschal unter Verdacht gestellt werden, obwohl sie sich vollständig rechtskonform verhalten haben
Was leisten wir?
Der Hilfsfonds richtet sich an Personen mit diagnostizierter ADHS, die sich in einer der folgenden Situationen befinden: